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Notrad und Wagenheber: Pflicht oder nicht?

ZNL-Handwerk WagenheberDas Auto. Nichts ist den Deutschen heiliger. Noch nicht einmal „König Fussball“ kann dem Heiligtum „Auto“ das Wasser reichen. Beim Auto ist der Deutsche kompromisslos und unmissverständlich. Bei der – ohne Zweifel – dazugehörigen Straßenverkehrsordnung, sieht das allerdings schon wieder ganz anders aus. Hier drückt der ein oder andere Autofahrer schon mal ein Äuglein zu und hofft, dass es ihm die Polizei gleichtut. Das Auto ist für viele Menschen ein erweitertes Zuhause. Manch einer nutzt sein Auto als Kleiderschrank. Eine andere als Kühlschrank. Praktisch ist auch die Mulde für das Ersatzrad als Versteck für die Geburtstagsgeschenke der Ehefrau. Die Reifen sind fast neu. Da passiert schon nichts. Wenn aber doch mal ein Reifen platzt, hat man plötzlich echt ein Problem: Wo ist denn nochmal der Ersatzreifen? Nicht da! Das ist nicht schön, aber ist es auch illegal?

Die Rechtslage

Notrad und Wagenheber: Pflicht oder nicht?Einem Großteil der autofahrenden Menschen in Deutschland ist nicht bekannt, was zur sogenannten Pflichtausstattung eines Autos gehört. Laut der Paragraphen § 35a und §53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das aber eindeutig festgehalten. Verpflichtend in einem Auto mitzuführen sind:

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  • 1 Verbandskasten
  • 1 Warndreieck
  • 1 Warnweste

An keiner Stelle wir erwähnt, dass es zu den Pflichten eines Autohalters gehört, Ersatzreifen und ein Wagenheber-Modell mitzuführen. So weit, so legal! Aber wie sieht es denn mit der Sinnhaftigkeit aus? In ihrem Auto fühlen sich die Menschen geschützt. Nichts kann ihnen etwas anhaben. Gut, ein Nagel auf der Straße wäre schon ein Problem. Aber wie wahrscheinlich ist das schon? Jedoch ist Irgendwann bekanntlich immer das erste Mal.

Tipp! Dann ist es eine große Erleichterung, wenn der Ersatzreifen griffbereit im Kofferraum liegt. Denn das nächste Problem wartet schon am Straßenrand. Wo ist der Wagenheber? Selbst wenn man den dann gefunden hat, ist noch lange nicht garantiert, dass auch ein passender Radmutternschlüssel oder Kreuzschlüssel beiliegt.

So gibt es einige Dinge, deren Fehlen man erst bemerkt, wenn man sie mal braucht. Doch dann ist es zu spät. Dann liegt das sprichwörtliche Kind leider schon im tiefsten Brunnen und Sie stecken mitten in der Tinte.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Deshalb ist es ratsam, sein Auto regelmäßig zu überprüfen, ob so manches nützliche Tool für den Ernstfall bereitliegt. Als kleine Orientierungshilfe hier eine praktische Checkliste:

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Verpflichtend mitzuführen Freiwillig mitzuführen / empfohlen
  • Verbandskasten
  • Warndreieck
  • Warnweste
  • Ersatzreifen/Notrad
  • Wagenheber
  • Kreuzschlüssel oder
  • Radmutternschlüssel
  • Wolldecke
  • Abschleppseil
  • Taschenlampe
  • Motoröl
  • Starthilfekabel
  • Batterieladegerät (evtl.)

Einige Punkte aus dieser Liste mögen übertrieben klingen, aber denken Sie daran: Merken werden Sie es immer erst, wenn es zu spät ist. An kalten Tagen werden Sie eine Decke als lebensrettend empfinden. Nicht jedes Auto verfügt über eine Abschaltautomatik der Beleuchtung. Über Nacht ist da schnell mal die Batterie leer. In so einem Fall freuen Sie sich über Ihre Weitsicht, ein Überbrückungskabel eingesteckt zu haben. Es muss ja nicht gleich ein Ladegerät sein. Aber wenn doch? Umso besser! Einen weiteren Moment der Erleuchtung haben Sie im Falle einer streikenden Batterie, wenn Sie die Taschenlampe endlich gefunden haben. Denn seien Sie sich stets einer Sache gewiss: Ist die Batterie erst leer, ist es mit der Innenbeleuchtung auch nicht mehr weit her.

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